Fortbildung Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Aktueller Stand Gebäudeenergiegesetz GEG und Bundesförderung effiziente Gebäude BEG

Wo?
Waiblingen
Wann?
10.11.2025 08:30–15:45
1 Einheiten
Kurstyp: Berufsausbildung
Gebühr pro Person: ab  399,00 €*

 verfügbar

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Im Vortrag von Klaus Lambrecht werden Sie einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand der GEG-Novelle und die aktuellen Fördermöglichkeiten für Wohn- und Nichtwohngebäude erhalten. Sie erfahren aus der Praxis heraus, was Sie konkret beachten müssen, um das GEG korrekt anzuwenden und Fördergelder sinnvoll zu nutzen.

Mit der GEG Novelle wird der Koalitionsvertrag und die EU-Gebäuderichtlinie EPBD in mehreren Stufen umgesetzt: Übergang von Niedrigstenergiegebäude zum Null-Emissions-Standard bei Neubauten, Anrechnung von PV-Strom, Verpflichtung zu Erneuerbaren Energien bei Wärmeerzeugern (65%-EE-Regel), Reduktion der Treibhausgas-Emissionen, Mieterschutz, Nachweisverfahren, Unternehmererklärungen, Beratungspflicht, Verknüpfung mit der Wärmeplanung, Fortführung der Fördersystematik, um nur einige Neuerungen zu nennen.

Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten. Dies soll durch wirtschaftliche, sozialverträgliche und effizienzsteigernde Maßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasemissionen sowie der zunehmenden Nutzung von erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme für die Energieversorgung von Gebäuden erreicht werden. Im Rahmen des GEG stehen zahlreiche Möglichkeiten - Wärmepumpen, Solarenergie, Biomasse, grüner Wasserstoff und Wärmenetze - zur Verfügung. Das Ziel des klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2045 wird auch dadurch unterstrichen, dass der Einsatz fossiler Brennstoffe in Heizkessel ab 2045 nicht mehr zulässig ist.

Eng mit der Gesetzgebung sind die Förderprogramme BEG KFN verknüpft. Bei der Förderung für Gebäude ­ sowohl beim Neubau wie bei der Sanierung ­ und für erneuerbare Energien wurden bereits umfangreiche Änderungen eingeführt und Schwerpunkte neu gesetzt.  Die Neubauförderung KFN wurde weiterentwickelt, Fördervoraussetzung ist die Lebenszyklusanalyse LCA oder das Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude QNG. Für die Förderung von Einzelmaßnahmen BEG EM wurden die Nachweiswege vereinfacht. Die technischen Anforderungen an die geförderten Anlagen sind angepasst worden. Die Förderquote bei Maßnahmen in der Gebäudehülle und Anlagentechnik erhöht sich um 5%, wenn vorab ein Sanierungsfahrplan iSFP erstellt und umgesetzt wird. Die Förderung von Komplettsanierungen zum Effizienzhaus ist auf hohem Niveau, Förderquoten von 50% sind möglich. Der Bund hat eine neue BEG-Zentralseite geschalten: www.energiewechsel.de/beg. Das Förderprogramm wurde mit gut 14 Mrd. EUR jährlich verstetigt.

Der eintägige Workshop dient als Qualifikationsnachweis für die Eintragung im BAFA.



Zielgruppe

  • Gebäudeenergieberater:innen
  • Energie-Effizienz-Expert:innen
  • Schornsteinfegerbetriebe


Umfang

1 Tag, 8 Unterrichtseinheiten



Preise

399,00 € + MwSt. (für Innungsbetriebe)  
549,00 € + MwSt. (Nichtmitglieder)

Eine Stornierung ist bis 1 Woche vor dem Termin kostenfrei. Bis 2 Tage vorher erfolgt eine Berechnung von 50%. Kurzfristigere Stornierung oder eine Nichtteilnahme am Kurs ohne Stornierung zieht eine 100% Berechnung nach sich.  



Inhalte

Gebäudeenergiegesetz GEG: 

  • aktueller Stand des GEG mit Kommentaren von Profis für Profis 
  • vom Niedrigstenergie- zum Nullemissionsgebäude als Anforderungsniveau ­ Anpassungen 2023 bis 2026 
  • Abgrenzung von Wohn- zu Nichtwohngebäuden und Umgang mit gemischt genutzten Gebäuden
  • Änderungen bei Primärenergiefaktoren
  • Besonderheiten im Gebäudebestand
  • neue Anforderungen für Ausbau und Erweiterungen
  • Nutzungspflicht für erneuerbare Energien und Berücksichtigung Strom aus erneuerbaren Energien
  • die 65%-Erneuerbare-Energien Anforderung ­ Erfüllungsoptionen und Nachweisführung
  • Berücksichtigung von Gebäude- und Wärmenetzen
  • Verknüpfung mit der Wärmeplanung ­ wann greift was?
  • Einführung obligatorischer Energieberatungen
  • Übergangsfristen und Sonderregelung bei WEG, Etagenheizungen, Hallen 
  • Änderungen bei Bußgeldvorschriften, im Vollzug und für Schornsteinfeger
  • Umsetzung der EU Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden EBPD
  • Ausblick auf die zukünftige GEG Novelle
  • Ausblick auf die begleitenden Bundesförderprogramme
  • Fragerunde

 

Bundesförderung effiziente Gebäude BEG:

  • Übersicht über die aktuellen BEG Förderprogramme für Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Neuerungen in der Förderung für Gebäude, Anlagentechnik, Erneuerbaren Energien und Nachhaltigkeit
  • Was muss bei Erweiterungen oder Ausbauten beachtet werden? Was ändert sich?
  • Abgrenzung von Wohn- und Nichtwohngebäuden
  • Unter welchen Bedingungen ist eine Kombination unterschiedlicher Förderprogramme möglich?
  • Die Welt der Boni: Welche Voraussetzungen gelten es für den WPB-, EE-, NH- und iSFP-Bonus? 
  • Die aktualisierte Heizungsförderung mit Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommensbonus
  • Baubegleitung und Einbindung von Energie-Effizienz-Expert:innen
  • Den Sanierungsfahrplan im Rahmen der Förderung optimal einsetzen
  • Jung kauft Alt: neue Förderung von Familien mit Sanierungsabsicht
  • Verfahrensabläufe, Optionen und Fristen bei BEG EM, BEG WG und BEG NWG ­ wann ist welcher Antrag zu stellen? Welche Übergangsfristen gibt es?
  • Was ist förderschädlich? Wo liegen die Fallen? Was darf ich nie versprechen?
  • Navigationshilfen und FAQs
  • Fragerunde


Referenten

Dipl.-Phys. Klaus Lambrecht

Partner der ECONSULT Lambrecht Jungmann Partner, Rottenburg und Stuttgart

Der Referent ist Autor des Kommentars „GEG 2024 im Bild“ im Rudolf Müller Verlag und des Fachbuchs „GEG Navigator ­ Leitfaden zur rechtssicheren Ausstellung von Energieausweisen“ im BKI Verlag. Er gehört zu den erfahrensten Dozenten zum Gebäudeenergiegesetz GEG und zu den Förderprogrammen. 

Er ist Mitglied des Gutachterteams beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWE zur aktuellen GEG-Novelle und in mehreren Forschungsprojekten zu GEG, EnSimiMaV, EnEV, Wärmegesetzen, Normung und Förderprogrammen aktiv. Er ist akkreditierter Sachverständiger für die Bundesförderprogramme und seit 25 Jahren in der Energieplanung tätig. Sowohl als Dozent wie auch als Fachautor ist er mit der Thematik nicht nur auf der wissenschaftlichen, sondern konkret auf der praktischen Ebene tief vertraut. Er hat für das Umweltministerium Baden-Württemberg die Sanierungsfahrpläne gemeinsam mit dem ifeu-Institut entwickelt und die „Studie zur Errichtung eines Qualitätskontrollsystems für Energieausweise“ für das Bundesbauministerium erstellt. Zahlreiche Fachpublikationen und Lehrveranstaltungen, Lehraufträge an der Technischen Hochschule Köln und der Hochschule Rottenburg. Leitung des Deutschen Energieberatertags www.energieberatertag.de

Weitere Infos unter www.solaroffice.de



Fördermöglichkeiten

Sofern die Kurse durch den ESF gefördert werden, können Teilnehmer unter 55 Jahren 30% Förderung erhalten, ab 55 Jahre 70%. 

Die Gewährung einer Förderung ist nur möglich, wenn Sie antragsberechtigt sind und die entsprechenden Antragsformulare vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben bei uns bis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung eingegangen sind. 

399,00 € + MwSt. (für Innungsbetriebe)
549,00 € + MwSt. (Nichtmitglieder)

Antragsunterlagen zur Förderung: 

Die Zielgruppenabfrage & den Teilnehmer-Fragebogen fügen wir der Anmeldebestätigung bei. Beide Unterlagen stehen hier auch zum Download zur Verfügung.  

Bitte füllen Sie die aktuellen Formulare elektronisch aus, drucken Sie diese aus und bringen Sie die Unterlagen unterschrieben zum Kurstermin mit. 

ESF Förderung



Service | Ansprechpartner

Tamara Lux
Organisation Schulungen

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