online
Der Termin wird noch bekannt gegeben.
Kurstyp: Brandschutz / Gefahrstoffe
Gebühr pro Person: ab 269,00 €*
Telefon: 07151 / 9849275
Mail: schulung@plattform-handwerk.de
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Das Tagesseminar finden online statt und endet mit einer Wissensüberprüfung. Durch einen erfolgreichen Abschluss erhalten Sie einen anerkannten Nachweis, mit welchem Sie 5 Jahre als Rauchwarnmelder-Fachkraft tätig werden können.
Abschlussqualifikation zur Q-Fachkraft für Rauchwarnmelder (5 Jahre gültig)
Als Schornsteinfeger sowie Installateure, Planer und Betreiber von Rauchwarnmeldesystemen können Sie somit DIN- & gesetzeskonform dafür sorgen, dass Warnmelder sicher und fehlerfrei montiert sind und funktionieren. Diese Dienstleistung gewährleistet die stete Betriebsbereitschaft von Rauchwarnmeldern und Sie können Ihre Kunden mit einem zeitaktuell normgerechten Service versorgen.
Preise
269,00 € + MwSt.
Eine Stornierung ist bis 1 Woche vor dem Termin kostenfrei. Bis 2 Tage vorher erfolgt eine Berechnung von 50%. Kurzfristigere Stornierung oder eine Nichtteilnahme am Kurs ohne Stornierung zieht eine 100% Berechnung nach sich.
Zielgruppe
- Bauherren 
- HauseigentümerInnen
- Stadtverwaltungen
- SHK-Fachkräfte
- EnergieberaterInnen
- Fachplaner
- Architekten
- SchornsteinfegerInnen
Umfang
Tagesseminar, 8 Unterrichtseinheiten
Inhalte
Im Seminar werden Inhalte zu folgenden Themenschwerpunkten vermittelt:
- Einsatzgebiet, Landesbauordnung, wo gehören die Melder gesetzlich hin?
- Gefahren des Brandrauches
- Technik & Funktion sowie Einsatzgrenzen der Rauchwarnmelder,
- Einschlägige Normen (keine Bange: wir lernen nichts auswendig)
- Fachgerechte Planung, Montage und Wartung (inkl. praxisnaher Beispiele)
- Mindestanforderungen an die Fachkraft Rauchwarnmelder
- Dokumentation, weil sie immer wichtiger wird und oft zu kurz kommt
Am Ende gibt es eine Prüfung, die Sie berechtigen wird, sich „Q-zertifizierte Fachkraft Rauchwarnmelder“ zu nennen.
Anforderungen/ Voraussetzungen
Technisches Grundverständnis: Sie sollten fachlich und technisch in der Lage sein, Zusammenhänge zum Brandschutz zu erkennen und zu bewerten.
Wichtige Informationen
Gemäß den Bauordnungen der Bundesländer ist vorgeschrieben, dass Wohnungen, insbesondere Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein müssen. In einigen Bundesländern gilt diese Vorschrift bereits für Aufenthaltsräume in gewerblicher Nutzung.
Rauchwarnmelder spielen eine entscheidende Rolle bei der Verhinderung von Gefahren und der Rettung von Leben sowie dem Schutz von Sachwerten. Damit diese Warnmelder ihre Funktion erfüllen können, müssen sie zuverlässig und fehlerfrei in konstanter Betriebsbereitschaft sein. Dies ist anhand regelmäßiger Prüfungen zu gewährleisten.
Errichter, Planer und Betreiber von Rauchwarnmeldesystemen sind verpflichtet, ihren aktuellen Kenntnisstand in Bezug auf Technik und Instandhaltungsmaßnahmen gemäß DIN 14676 Teil 1 und 2 (Rauchwarnmelder) nachzuweisen. Dieser Nachweis muss alle 5 Jahre erneuert werden.
Fördermöglichkeiten
Teilnehmer aus Baden-Württemberg sind berechtigt die ESF-Förderung zu beantragen.Sofern die Kurse durch den ESF gefördert werden, können Teilnehmer unter 55 Jahren 30% Förderung erhalten, ab 55 Jahre 70%.
Die Gewährung einer Förderung ist nur möglich, wenn Sie antragsberechtigt sind und die entsprechenden Antragsformulare vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben bei uns bis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung eingegangen sind.
Antragsunterlagen zur Förderung:
Die Zielgruppenabfrage & den Teilnehmer-Fragebogen fügen wir der Anmeldebestätigung bei. Beide Unterlagen stehen hier auch zum Download zur Verfügung.
Bitte füllen Sie die aktuellen Formulare elektronisch aus, drucken Sie diese aus und bringen Sie die Unterlagen unterschrieben zum Kurstermin mit.
Service | Ansprechpartner
Tamara Lux
Organisation Schulungen
- Telefon: 07151 / 9849275
- Telefax: 07151 / 9849276
- Mail: schulung@plattform-handwerk.de
Telefon: 07151 / 9849275
Mail: schulung@plattform-handwerk.de