G-607-Sachkunde-Lehrgang

G 607-Sachkunde - Grundlehrgang Freizeitfahrzeuge

Wo?
Schornsteinfegerinnung für den Regierungsbezirk Stuttgart
Wann?
Mo. 18.05.2026 – Di. 19.05.2026
2 Einheiten
Kurstyp: Berufsausbildung
Gebühr pro Person: ab  599,00 €*

 verfügbar

Kurs-Nr.: WM-26-S-01-228-542

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Seminarinhalte

Ausbildung zum G 607-Sachkundigen für Freizeitfahrzeuge (Wohnmobile)

Der Sachkundelehrgang nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 vermittelt die wesentlichen Grundlagen zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in privat genutzten Freizeitfahrzeugen wie Wohnwagen und Wohnmobilen sowie in Wohneinheiten zur vorübergehenden Nutzung.

Bei der Verwendung, Instandhaltung, Wartung und Prüfung von Flüssiggasanlagen sind verschiedene Gesetze, Verordnungen sowie technische Regelwerke zu beachten, die im Geltungsbereich der DIN EN 1949 liegen. Die DIN EN 1949 ist die europäische Grundlage für das DVGW-Arbeitsblatt G 607.

Themenschwerpunkte

  • gesetzliche Grundlagen und technische Regelwerke
  • chemische und physikalische Eigenschaften von Flüssiggas
  • Installation und Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607
  • Schriftliche Prüfung

Zielgruppe

Selbstständige Gewerbetreibende und deren Mitarbeiter

Teilnahmevoraussetzungen

Der DVFG empfiehlt eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Umgang mit Flüssiggasanlagen. 

Gewerbeanmeldung: Eine Kopie der Gewerbeanmeldung und des Gesellenbriefes, Meisterbrief usw. ist der Anmeldung beizufügen (Privatpersonen sind von der Lehrgangsteilnahme ausgeschlossen).

Fachkundige Deutschkenntnisse (C1), um den Kursinhalten folgen zu können.

Die Sachkunde wird für 5 Jahre ausgesprochen. Nach Ablauf dieser Zeit ist eine 1-tägige Nachschulung erforderlich, um die Sachkundigen auf den neuesten Stand des Regelwerks zu bringen.



Umfang

Dieser integrierte Lehrgang dauert 2 Tage und besteht aus insgesamt 16 Lehreinheiten

Preise

Preis: 599,00 € +19 % MwSt. für Innungsmitglieder

Preis: 699,00 € +19 % MwSt. für Nichtinnungsmitglieder



Fördermöglichkeiten BW

Da der Kurs durch den ESF gefördert wird, erhalten Teilnehmer unter 55 Jahren eine Förderung von 30 % und Teilnehmer ab 55 Jahren eine Förderung von 70 %.

Die Gewährung einer Förderung ist nur möglich, wenn Sie antragsberechtigt sind und die entsprechenden Antragsformulare vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben bei uns bis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung eingegangen sind.

 

Antragsunterlagen zur Förderung:

  1. Die Zielgruppenabfrage
  2. Der Teilnehmer-Fragebogen

Diese Unterlagen sind in der Anmeldebestätigung beigefügt oder sie können hier (einfach auf Links klicken oder unter Downloads) heruntergeladen werden.

Bitte die aktuellen Formulare in der Anlage elektronisch ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben zum Kurstermin mitbringen.

Auszubildende ohne abgeschlossene Berufsausbildung erhalten eine Förderung von 70 % auf entsprechende Kurse.



Service | Ansprechpartner

Tamara Lux
Organisation Schulungen

Stornierung:
Eine kostenfreie Absage ist bis 2 Tage vor Kursbeginn möglich.
Danach berechnen wir 50 % der Kursgebühr.

Nicht-Erscheinen:
Bei Nicht-Erscheinen ohne vorherige Rückmeldung stellen wir die Kursgebühr in voller Höhe (100 %) in Rechnung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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