Online
Wann?
16.02.2026 08:00–16:00
1 Einheiten
Kurstyp: Recht / Gesetz
Gebühr pro Person: ab 159,00 €*
verfügbar
Der Kurs verfolgt das Ziel, die für den Bevollmächtigten immer stärker zu beachtenden verwaltungsrechtlichen Elemente in der täglichen Arbeit für den juristischen Laien verständlich darzustellen, die daraus entstehenden „Sollbruchstellen“ zu identifizieren und dem Bevollmächtigten Hilfestellung bei der Bewältigung der einzelnen Verwaltungsvorgänge zu geben.
Welche Rechte stehen dem Bevollmächtigten in einem Verwaltungsverfahren (Anlassbezogene Überprüfung, Feuerstättenschau) zu und wie kann er diese gegenüber dem Eigentümer durchsetzen?
Wie werden unbestimmte Rechtsbegriffe („gelegentlich benutze Feuerstätte“, „erkennbar rückstandsarme Verbrennung“) konkretisiert und wer überprüft die Richtigkeit derartiger Auslegungen?
Was versteht man unter dem Begriff der „Unverhältnismäßigkeit“ von Verwaltungshandeln und welche Fälle (Termin zur Feuerstättenschau) sind denkbar, in denen eine derartige Unverhältnismäßigkeit die Arbeit des Bevollmächtigten behindern kann?
Neben der weiteren Beantwortung von klassischen Fragestellungen aus dem Verwaltungsrecht, wie z. B. dem Erfordernis einer Anhörung und dem Akteneinsichtsrecht von Betroffenen, werden auch praktische Fragestellungen aus dem täglichen Leben beantwortet.
Darf der Bevollmächtigte im Verwaltungsverfahren Lichtbilder anfertigen, können Dritte mit Rechtsbehelfen gegen eine hoheitliche Abnahmebescheinigung vorgehen und wie kann die Bekanntgabe oder die Zustellung eines Feuerstättenbescheides rechtssicher gestaltet werden, wenn der Pflichtige seinen Wohnsitz im Ausland hat?
Komplettiert wird das Seminar u. a. durch die Beantwortung von Fragen zum Widerspruchsverfahren, der Darstellung von Möglichkeiten zur Aufhebung eines Feuerstättenbescheides und der Haftung für erteilte Auskünfte. In diesem Zusammenhang werden auch Amtshaftungstatbestände dargestellt, die im Zuge des hoheitlichen Handelns (Abnahme, Feuerstättenschau) entstehen können.
Interessant sind die Auswirkungen des geänderten Schornsteinfegerhandwerksgesetzes hinsichtlich der Stellvertreterregelung.
Für die Kursteilnehmer besteht die Möglichkeit, bereits im Vorfeld Fragestellungen an den Dozenten zu richten, die dann im Kurs besprochen werden sollen.
Ziel
„Das neue SchfHwG und aktuelle Rechtsprechung zum Schornsteinfegerrecht“
Ziel des Kurses ist die Darstellung der komplexen Änderungen des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes und der KÜO. In diesem Zusammenhang soll schwerpunktmäßig insbesondere besprochen werden, was für neue rechtliche Möglichkeiten sich aus den Gesetzesänderungen ergeben und welche Veränderungen der täglichen Praxis daraus resultieren. Weiter sollen auch praktische Themen- und Problemfelder, die in der täglichen Arbeit des Bezirksbevollmächtigten immer wieder vorkommen angesprochen werden. Wie ist z. B. mit Feuerstätten umzugehen, die sich im Rahmen einer Ersatzvornahme, der Feuerstättenschau oder bei der Durchführung einer freien Tätigkeit als nicht betriebsbereit herausstellen? Wie ist der Mängelbegriff des § 5 SchfHwG zu verstehen? Wann liegen „einfache“ Mängel oder Mängel vor, durch die unmittelbare Gefahren für die Betriebs- und Brandsicherheit oder schädliche Umwelteinwirkungen drohen? Wann sind Daten im Kehrbuch zu löschen und welche Daten sind an den Vertreter oder den Nachfolger im Amt zu übergeben? Eine detaillierte Darstellung der aktuellen Rechtsprechung aus dem Schornsteinfegerrecht rundet den Kurs ab.
Preis
Preis: EUR 159,-- zzgl. MwSt.Referent
Herr Dr. Karsten FelskeService | Ansprechpartner
Tamara Lux
Organisation Schulungen
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