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Der Termin wird noch bekannt gegeben.
Kurstyp: Brandschutz / Gefahrstoffe
Gebühr pro Person:
für Innungsmitglieder 249,00 €*
für sonstige Teilnehmer 435,00 €*
Telefon: 07151 / 9849275
Mail: schulung@plattform-handwerk.de
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Im Schornsteinfegerhandwerk ist die Weiterqualifizierung nach Anlage 4 der TRGS 519 erforderlich, da bei Kehr- und Überprüfungsarbeiten zwangsläufig Kontakt mit asbesthaltigen Stoffen besteht. In Abgasanlagen, deren Zusatzeinrichtungen, Feuerstätten und Verbindungsstücken sind immer noch Asbest oder Asbestprodukte enthalten, die aufgrund der Forderung der Kehr- und Überprüfungsordnung regelmäßig zu überprüfen sind. Daher ist es notwendig, das alle die Schornsteinfegerarbeiten ausführen eine entsprechende Sachkunde nachweisen können. Alle Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, waren bis 30. Juni 2016 gültig. Die neue TRGS 519 vom Januar 2014 legt fest, dass zur Verlängerung der 6-jährigen Geltungsdauer, während der Geltungsdauer ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht werden muss.
Kursinhalte
1. Neues aus dem Bereich Verwendung und Eigenschaften von Asbest
2. Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk
3. Hinweise zur Verwendungsbeschränkungen
4. Technische und Organisatorische Maßnahmen
5. Persönliche Schutzausrüstung
Umfang
- 8 UE
Preis
Preis: 249,00 € + 19% MwSt. für Innungsmitglieder, 435,00 € + 19% MwSt. für Nichtinnungsmitglieder
(Stornierung bis 1 Woche vorher kostenfrei, bis 2 Tage vorher 50% Berechnung, kurzfristigere Stornierung oder Nichtteilnahme am Kurs ohne Stornierung 100% Berechnung)
Sofern die Kurse durch den ESF gefördert werden, können Teilnehmer unter 55 Jahren 30% Förderung erhalten ab 55 Jahre 70%.
Inhalt
Im Schornsteinfegerhandwerk ist die Weiterqualifizierung nach Anlage 4 der TRGS 519 erforderlich, da bei Kehr- und Überprüfungsarbeiten zwangsläufig Kontakt mit asbesthaltigen Stoffen besteht. In Abgasanlagen, deren Zusatzeinrichtungen, Feuerstätten und Verbindungsstücken sind immer noch Asbest oder Asbestprodukte enthalten, die aufgrund der Forderung der Kehr- und Überprüfungsordnung regelmäßig zu überprüfen sind. Daher ist es notwendig, das alle die Schornsteinfegerarbeiten ausführen eine entsprechende Sachkunde nachweisen können. Alle Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, waren bis 30. Juni 2016 gültig. Die neue TRGS 519 vom Januar 2014 legt fest, dass zur Verlängerung der 6-jährigen Geltungsdauer, während der Geltungsdauer ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht werden muss.
Kursinhalte
1. Neues aus dem Bereich Verwendung und Eigenschaften von Asbest
2. Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk
3. Hinweise zur Verwendungsbeschränkungen
4. Technische und Organisatorische Maßnahmen
5. Persönliche Schutzausrüstung
Fördermöglichkeiten
Sofern die Kurse durch den ESF gefördert werden, können Teilnehmer unter 55 Jahren 30 % Förderung erhalten, ab 55 Jahren 70 %.
Die Gewährung einer Förderung ist nur möglich, wenn Sie antragsberechtigt sind und die entsprechenden Antragsformulare vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben bei uns bis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung eingegangen sind.
Antragsunterlagen zur Förderung:
Die Angabe des Geburtsdatums des Teilnehmers ist für die Beantragung der Fördermittel erforderlich.Die Zielgruppenabfrage & den Teilnehmer-Fragebogen fügen wir der Anmeldebestätigung bei.
Beide Unterlagen stehen hier auch zum Download zur Verfügung. Bitte füllen Sie die aktuellen Formulare elektronisch aus, drucken Sie diese aus und bringen Sie die Unterlagen unterschrieben zum Kurstermin mit.
Bei Nichtteilnahme an einem einzelnen Tag entsteht kein Anspruch auf Rückvergütung bzw. Teilnahme an einem anderen Lehrgang.
Service | Ansprechpartner
Tamara Lux
Organisation Schulungen
- Telefon: 07151 / 9849275
- Telefax: 07151 / 9849276
- Mail: schulung@plattform-handwerk.de
Telefon: 07151 / 9849275
Mail: schulung@plattform-handwerk.de