GEG → GModG & BEG ­ Auswirkungen auf die Praxis

Wo?
Schornsteinfegerinnung für den Regierungsbezirk Stuttgart
Wann?
27.07.2026 08:30–15:45
1 Einheiten
Kurstyp: Energieberatung
Gebühr pro Person: ab  399,00 €*

 fast ausgebucht

Kurs-Nr.: GMG-26-S-01-227-508

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Vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) ­ aktueller Stand und Entwicklung

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen und die Regeln für Energieeffizienz, Sanierung und Förderung vereinfachen sowie stärker an die EU Gebäuderichtlinie EPBD anpassen.


Wir beleuchten mit einem Blick in den Markt und aus den politischen Vorgaben heraus, warum der Gesetzgeber umstellt, welche Systematik dahintersteht und wie sich Aufgaben, Nachweise und Anforderungen für die Beratung verändern. Und wie wir diese Änderungen im Kontext der Klimaschutzanforderungen im Gebäudesektor einzuordnen haben.

Welche Fortschreibungen im GModG anstehen, wird im Seminar aufgezeigt: Umstieg auf Gesamtprimärenergiebedarf, Anforderungen an die Heizungen, neue Energieausweise, neue Effizienzklassen, Nutzungspflicht für erneuerbare Energien, Berücksichtigung von Photovoltaik, Sanierungspflichten für NWG, neue Referenzgebäude, neue DIN/TS 18599, um nur einige Neuerungen zu nennen. 

Eng mit der Gesetzgebung sind die Förderprogramme BEG verknüpft. Bei der Förderung für Gebäude ­ sowohl beim Neubau wie bei der Sanierung ­ und für erneuerbare Energien wurden bereits umfangreiche Änderungen eingeführt und Schwerpunkte neu gesetzt. Für die Förderung von Einzelmaßnahmen BEG EM wurden die Nachweiswege vereinfacht. Die technischen Anforderungen an die geförderten Anlagen sind angepasst worden. Die Förderquote bei Maßnahmen in der Gebäudehülle und Anlagentechnik erhöht sich um 5%, wenn vorab ein Sanierungsfahrplan iSFP erstellt und umgesetzt wird. Die Förderung von Komplettsanierungen zum Effizienzhaus ist auf hohem Niveau, Förderquoten von 50% sind möglich. Der Bund hat eine neue BEG-Zentralseite geschalten: www.energiewechsel.de/beg. Für das Förderprogramm sind gut 12 Mrd. EUR eingeplant.


Im Seminar erfahren Sie, was der aktuelle Stand zum GModG und zur BEG ist und wir können Ihre konkreten Fragen zu anstehenden Projekten besprechen.


Im Seminar erfahren Sie, was der aktuelle Stand ist und wir können Ihre konkreten Fragen besprechen.



Inhalte

Vom Gebäudeenergiegesetz GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz GModG


• aktueller Stand der Fortführung des GEG zum GModG
• Umsetzung der EU Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden EBPD
• vom Niedrigstenergiegebäude zum Nullemissionsgebäude als Anforderungsniveau
• Renovierungsanforderungen an bestehende Nichtwohngebäude
• Nutzungspflicht für erneuerbare Energien und Berücksichtigung Strom aus erneuerbaren Energien
• Fortschreibung der 65%-Erneuerbare-Energien Anforderung ­ Erfüllungsoptionen und Nachweisführung
• Berücksichtigung von Gebäude- und Wärmenetzen
• Fristenregelungen, Ausnahmen und Verknüpfung mit der Wärmeplanung ­ wann greift was?
• obligatorischer Energieberatungen, Gebäudemodernisierungspässe, Sanierungspflichten
• Änderungen bei Bußgeldvorschriften, im Vollzug und für Schornsteinfeger
• neue Nachweisverfahren (Gesamtprimärenergiebedarf), Effizienzklassen und Energieausweise
• das neue Referenzgebäude
• Nachweisverfahren nach DIN V 18599, Übergang zur DIN/TS 18599
• aktueller Stand der Novelle zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) 2026
• Navigationshilfen und FAQs, Fragerunde
Bundesförderung effiziente Gebäude BEG und Klimafreundlicher Neubau KFN KNN:
• Übersicht über die aktuellen BEG Förderprogramme für Wohn- und Nichtwohngebäude
• Neuerungen in der Förderung für Gebäude, Anlagentechnik, Erneuerbaren Energien und Nachhaltigkeit
• Nachweisverfahren und Anforderungen an die aktuellen KfW-Effizienzhaus Standards beim Neubau und Komplettsanierung
• Was muss bei Erweiterungen oder Ausbauten beachtet werden?
• Abgrenzung von Wohn- und Nichtwohngebäuden
• Unter welchen Bedingungen ist eine Kombination unterschiedlicher Förderprogramme möglich?
• Was ist besser: KfW, BAFA, L-Bank oder doch steuerliche Abschreibung?
• Die eingeschränkte Wahlfreiheit: Kredit oder Zuschuss ­ Unterschiede bei Neubau und Sanierung
© ECONSULT Klaus Lambrecht • Buchenweg 12 • D-72108 Rottenburg •  www.solaroffice.de 06/26 2
• Welche Nachweise müssen erbracht werden?
• Jung kauft Alt: neue Förderung von Familien mit Sanierungsabsicht
• Die neuen Anforderungen aus dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
• Das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau KFN und Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment KNN
• Die Welt der Boni: Welche Voraussetzungen gelten es für den WPB-, EE-, NH- und iSFP-Bonus?
• Die Heizungsförderung mit Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommensbonus
• Baubegleitung und Einbindung von Energie-Effizienz-Expert:innen
• Den Sanierungsfahrplan iSFP im Rahmen der Förderung optimal einsetzen
• Geförderte Energieberatung Wohngebäude (www.bafa.de/ebw) und NWG (www.bafa.de/ebn)
• Verfahrensabläufe, Optionen und Fristen bei BEG EM, BEG WG und BEG NWG ­ wann ist welcher Antrag zu stellen? Welche Übergangsfristen gibt es?
• Was ist förderschädlich? Wo liegen die Fallen? Was darf ich nie versprechen?
• Navigationshilfen und FAQs
• Fragerunde



Dozent

Klaus Lambrecht

Diplom-Physiker, Partner der ECONSULT Lambrecht Jungmann Partner. Der Referent ist akkreditierter Sachverständiger für die Bundesförderprogramme und seit über 25 Jahren in der Energieplanung tätig. Er hat für das Umweltministerium Baden-Württemberg die Sanierungsfahrpläne gemeinsam mit dem ifeu-Institut entwickelt. Er ist Mitglied des Gutachterteams zur aktuellen GEG-Novelle für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und in mehreren Forschungsprojekten zu GEG, EnEV, Wärmegesetzen, Normung und Förderprogrammen aktiv. Zahlreiche Fachpublikationen und Lehrveranstaltungen, Lehraufträge an mehreren Hochschulen. Leitung des Deutschen Energieberatertags. Weitere Infos unter www.solaroffice.de



Umfang

Dieser integrierte Lehrgang dauert 1 Tag und besteht aus insgesamt 8 Lehreinheiten

Preise

399,00 € + MwSt. (für Innungsbetriebe)
499,00 € + MwSt. (Nichtmitglieder)

Eine Stornierung ist bis 1 Woche vor dem Termin kostenfrei. Bis 2 Tage vorher erfolgt eine Berechnung von 50%. Kurzfristigere Stornierung oder eine Nichtteilnahme am Kurs ohne Stornierung zieht eine 100% Berechnung nach sich.



Service | Ansprechpartner

Da der Kurs durch den ESF gefördert wird, erhalten Teilnehmer unter 55 Jahren eine Förderung von 30 % und Teilnehmer ab 55 Jahren eine Förderung von 70 %.

Die Gewährung einer Förderung ist nur möglich, wenn Sie antragsberechtigt sind und die entsprechenden Antragsformulare vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben bei uns bis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung eingegangen sind.

 

Antragsunterlagen zur Förderung:

  1. Die Zielgruppenabfrage
  2. Der Teilnehmer-Fragebogen

Diese Unterlagen sind in der Anmeldebestätigung beigefügt oder sie können hier (einfach auf Links klicken oder unter Downloads) heruntergeladen werden.

Bitte die aktuellen Formulare in der Anlage elektronisch ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben zum Kurstermin mitbringen.

Auszubildende ohne abgeschlossene Berufsausbildung erhalten eine Förderung von 70 % auf entsprechende Kurse.



Service | Ansprechpartner

Tamara Lux
Organisation Schulungen

Stornierung:
Eine kostenfreie Absage ist bis 2 Tage vor Kursbeginn möglich.
Danach berechnen wir 50 % der Kursgebühr.

Nicht-Erscheinen:
Bei Nicht-Erscheinen ohne vorherige Rückmeldung stellen wir die Kursgebühr in voller Höhe (100 %) in Rechnung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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